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AGBs

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen – one-photo.net

I. Geltung

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle dem Fotodesigner erteilten Aufträge, von diesem bearbeitete oder angefertigte Arbeitsergebnisse, Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie Nutzungsrechtseinräumungen
  2. Sie gelten als vereinbart mit der konkreten Inanspruchnahme von Leistungen des Fotodesigners durch den Auftraggeber, Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, Annahme des Angebots sowie Beauftragung des Fotodesigners durch den Kunden.
  3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotodesigner diese schriftlich anerkennt.
  4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotodesigners, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

II. Vertragsschluss / Leistung

  1. Soweit der Fotodesigner Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während des Austrages Kostenerhöhungen auf, sind diese vom Fotodesigner anzuzeigen.
  2. Der Fotodesigner ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
  3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotodesigner ausgewählt.
  4. Sind dem Fotodesigner innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
  5. Sofern nicht anders vereinbart, steht die Anzahl der beim Fotoshooting anzufertigenden Aufnahmen und die Anzahl/Auswahl der dem Auftraggeber in der Online-Galerie zu präsentierenden Bildner im Ermessen des Fotodesigners
  6. Sofern nicht anders vereinbart erhält der Auftraggeber die vollständige Übergabe aller Fotodateien erst nach Zahlung der vollständigen Vergütung einschließlich Reisekosten. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien, Daten online oder offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen.
  7. Können verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die der Fotodesigner nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, wird der Auftraggeber unverzüglich hierüber informiert. Ist die Leistung aus Gründen, die der Fotodesigner nicht zu vertreten hat, nicht möglich, ist der Fotodesigner berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Zahlungsleistungen des Auftraggebers werden diesem unverzüglich erstattet. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Fotodesigner sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung von Verträgen bei Ausschuss der Leistungspflicht. Ferner unberührt bleiben die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Auftraggebers.

III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

  1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
  1. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotodesigner gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
  2. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotodesigners, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
  3. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
  4. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

IV. Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins, der Rechnung oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden Bildmaterials.
  1. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte sowie Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
  1. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung bedarf der vorherigen ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Fotodesigners. Der Fotodesigner ist berechtigt hierfür ein Honorar zu berechnen. Das gilt insbesondere für eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III 5. AGB dient.
  2. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektro-nische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotodesigners und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche
Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotodesigner vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier
Zuordnung zum jeweiligen Bild.

  1. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotodesigners aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

V. Haftung

  1. Der Fotodesigner übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
  1. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
  2. Der Fotodesigner haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Bildnern nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
  3. Für den Fotodesigner besteht im Rahmen des jeweiligen Auftrages künstlerische Gestaltungsfreiheit; Beanstandungen diesbezüglich stellen keine Mängel dar. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben; dies stellt keinen Mangel dar. Der Fotodesigner übernimmt keine Garantie dafür, dass die erbrachten Leistungen urheberechtlichen, markenrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen oder sonstigen Schutz genießen.
  4. Der Fotodesigner haftet nicht für Fehlerhaftigkeit oder Rechtswidrigkeit des vom Auftraggeber ggf. zur Verfügung gestellten Materials sowie hieraus entstandener, entstehender Schäden des Auftraggebers oder Dritter. Sofern der Fotodesigner für die Vertragserfüllung notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Fotodesigners.
  5. Der Fotodesigner verwahrt die Daten sorgfältig. Die Haftung für einen Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Auftragserfüllung zu vernichten.
  6. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht auf einem Mangel beruht, kann der Auftraggeber nur zurücktreten , wenn der Fotodesigner die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Es gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

VI. Honorare

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich die Vergütung anhand geleistetem Aufwands des Fotodesigners in Stunden (61 Euro je Stunde). Es erfolgt kein Ausweis der Mehrwertsteuer auf Grund § 19 Abs. 1 UStG.
  1. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
  2. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind, wenn nicht anders vereinbart, nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
  3. Der Honoraranspruch ist spätestens bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotodesigner ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.Außerdem ist der Fotodesigner berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung zu verlangen. Rechnungen sind sofort fällig ohne Abzug zahlbar.
  4. Wird die für das Fotoshooting vereinbarte Zeitdauer aus Gründen, die der Fotodesigner nicht zu vertreten hat, überschritten, oder eine Verlängerung vom Auftraggeber gewünscht, so erhöht sich das Honorar des Fotodesigners, wenn ein Pauschalpreis auf Basis eines Zeitrahmens vereinbart war, um den entsprechenden zeitlichen Mehraufwand. Bei Vereinbarung eines Zeithonorars, erhält der Fotodesigner den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz (Wartezeiten eingeschlossen) bzw. den Betrag, der dem zeitlichen Mehraufwand entspricht. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotodesigner kein oder kein Schaden in dieser Höhe entstanden ist.
  1. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an.
  1. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

VII. Rückgabe des Bildmaterials

  1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotodesigners.
  1. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotodesigner haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
  2. Überlässt der Fotodesigner auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotodesigner schriftlich bestätigt worden ist.
  1. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotodesigner.

VIII. Schadensersatz

  1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotodesigners erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
  1. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist, wenn nicht anders vereinbart, ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche  Nutzungshonorar zu zahlen.

IX. Stornokosten

  1. Beträgt das voraussichtliche Auftragshonorar einschl. Reisekosten mindestens 500 Euro gelten folgenden Stornokosten:

Storniert der Auftraggeber, sofern er die Stornierung bzw. das Nichterscheinen nicht zu vertreten hat, einen vereinbarten Auftrag oder Termin oder erscheint er ohne Stornierung nicht zum Vereinbarten Termin, steht dem Fotodesigner mindestens folgende Vergütung zu,:

– Storno ab 15 Tage vor dem vereinbarten Termin: 30% des vereinbarten Bruttohonorars,

– Storno ab 7 Tage vor dem gebuchten Termin: 50 % des vereinbarten Bruttohonorars,

– Storno ab 2 Tage vor dem gebuchten Termin: 100 % des vereinbarten Bruttohonorars.

Dem Fotodesigner bleibt der Nachweis eines höheren Schadens bzw. Vergütungsausfalls, dem Auftraggeber eines geringeren Schadens bzw. Vergütungsausfalls vorbehalten.

  1. Ferner hat der Auftraggeber durch die Stornierung entstandene Kosten und Auslagen wie z. B. für Studioräume, Visagisten, Requisiten, Hotelbuchungen zu tragen, sofern der Fotodesigner den Auftraggeber auf diese und deren Höhe vorab hingewiesen hat.

X. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

  1. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass der Anbruch auf Entgeltzahlung des Fotodesignersdurch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, ist der Fotodesigner zur Leistungsverweigerung oder zur Vorkasse berechtigt

XI. Datenschutz

  1. Der Umgang mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers erfolgt in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Telemediengesetz (TMG) sowie sonstigen einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
  2. Alle im Rahmen der Beauftragung sowie der Vertragsdurchführung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für Zwecke der Vertragserfüllung sowie Abrechnung erhoben, gespeichert und genutzt, soweit nicht das ausdrückliche Einverständnis des Auftraggebers zu einer darüber hinausgehenden Verwendung vorliegt.

XII. Allgemeines

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotodesigners.
  2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmung dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

www.one-photo.net, Februar 2017